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01
Juli 2024

Recording Industry Association of America (RIAA) klagt wegen KI-Nutzung

Universal, Sony und Warner Music vs. Udio und Suno

Wie schon mehrfach an dieser Stelle berichtet ist die Nutzung geschützter Werke für KI durch die geltende Rechtslage beschränkt. Dies gilt auch, wenn KI solche Werke, also Geistiges Eigentum nur zu „Trainingszwecken“, also der Verbesserung der vorhandenen Algorithmen verwenden möchte. Der Eigentümer bzw. der berechtigte Lizenznehmer entscheiden wer in welcher Form die geschützten Güter Nutzen darf bzw. kann.

Insofern scheint zum Beispiel die Entscheidung der deutschen Verwertungsgesellschaft VG Wort, entsprechende Lizenzen in den Verwertungsvertrag logisch und richtungsweisen.

Nun hat der US der Musik Industry, Recording Industry Association of America (RIAA) im Namen von Sony, Warner Music und Universal klage gegen die KI-Start-up Suno und Udio eingereicht. Den Nutzern generierten die Tools komplette Songs – mit Instrumenten, Text und Gesang die nach Musikrichtung bzw., in verschieden Varianten mit guten Ergebnissen angeboten werden.

Die RIAA wirft den Unternehmen vor „massenhaft geschützte Aufnahmen“ für ihr Geschäftsmodell verwendet zu haben und damit gar Werke zu schaffen, die potentiell im Wettbewerb mit den Werken der Rechteinhaber stünden. .

Die Gegenseite hingegen beruft sich auf das sogenannte, in den USA existierende „Fair-Use“-Prinzip. Die ermöglicht die Nutzung geschützten Materials, wenn es z.B. der öffentlichen Bildung, Satire oder für Nachrichten diene.

Dieser Ansatz ist unter anderem deshalb nicht unumstritten, da sich das Fair Use Prinzip auf menschliche Kreativität bezieht.

Es bleibt spannend, wie sich dieses Thema weiterentwickelt. Die Musikindustrie stellt sich nicht Grundsätzlich gegen den Einsatz von KI, es müssen allerding Lizenzen geschlossen werden die die Kontrolle der Rechteinhaber und Künstler bewahren. Ebenso äußerten sich 200 Künstler in einem offenen Brief kritisch zur KI-Nutzung ihrer Werke.

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Dr. Julian Oberndörfer
Rechtsanwalt

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