KI – Rechtsentwicklung
KI ist das Schlagwort in jeder Unterhaltung. Glaubt man den Wirtschaftsexperten, so wird ein Unternehmen in der Zukunft scheitern, wenn es auf die Fähigkeiten und Stärken der KI verzichtet. Der Einsatz von KI geht jedoch nicht nur mit ethischen, sondern auch mit rechtlichen Fragen einher.
Was ist KI?
KI ermöglicht es technischen Systemen, ihre Umwelt wahrzunehmen, mit dem Wahrgenommenen umzugehen und Probleme zu lösen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Der Computer empfängt Daten (die bereits über eigene Sensoren, zum Beispiel eine Kamera, vorbereitet oder gesammelt wurden), verarbeitet sie und reagiert. Künstliche Intelligenz ist die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. KI-Systeme sind in der Lage, ihr Handeln anzupassen, indem sie die Folgen früherer Aktionen analysieren und autonom arbeiten.
Was macht die EU ?
Der AI-ACT
Der europäische Gesetzgeber sah jedoch bereits in einem frühen Stadium dieser Entwicklung die Notwendigkeit, einige spezifische Regeln für KI-Systeme, Anwendungen und Verfahren festzulegen.
Im Allgemeinen wurden Risikokategorien definiert. Bestimmte Systeme, die z.B. gegen EU-Werte oder Social Scoring verstoßen, sind verboten. KI-Systeme mit hohem Risikopotenzial haben besondere Anforderungen wie z.B. ein Risikomanagement, Data Governance, technische Dokumentation etc. Wenn das KI-System für einen allgemeinen Zweck ( sog. general purpose) geeignet ist, benötigen Sie meist eine technische Dokumentation und einen Nachweis der verwendeten Inhalte. Insbesondere ist die Einhaltung der Urheberrechtsrichtlinie erforderlich. Das sogenannte KI-Büro wird die Anforderungen des KI-Gesetzes an KI-Modelle und -Systeme für allgemeine Zwecke (GPAI) in den 27 EU-Mitgliedstaaten überwachen, beaufsichtigen und durchsetzen.
Welche rechtlichen Themen gibt es im Übrigen?
Wie insbesondere die schon die Diskussionen Ende der 90´er zum sogenannten „neuen“ Internetrecht zeigte, muss man grundsätzlich, wie bei abstrakter Gesetzgebung üblich, bestehende Gesetze anwenden, um das rechtliche Szenario zu bestimmen, wenn KI eingesetzt wird. Künstliche Intelligenz, wie der Name bereits sagt, kann oder soll die menschliche Intelligenz bzw. deren kreative, schöpferische Tätigkeit unterstützen bzw. ersetzen. Insofern ist es vielleicht auch nicht erstaunlich, dass sich die Diskussion derzeit vor allem um den Bereich des Urheberrechts dreht.
Kann KI neue Werke schaffen?
Menschliches, geistiges Schaffen ist Voraussetzung für Urheberrechtsschutz: Insofern kann KI keine schutzfähigen Werke im Sinne des Urheberrechts schaffen. Im Ergebnis kann dies umgekehrt sogar bedeuten, dass rein von KI generierte „Kreationen“ grundsätzlich von Dritten verwendet werden können. Entscheiden ist die wesentliche menschlich-kreative Komponente an einer Schöpfung.
Lernprozesse von KI?
KI nutzt alle ihr zugänglichen Inhalte um zu lernen und sich zu verbessern. Vulgo alle im Internet vorhandenen Inhalte sind ein großer Trainingsplatz. Um in der Sprache des Sports zu bleiben, muss man sich aber fragen, ob KI den überhaupt den berechtigten Zugang zu allen Trainingsplätzen hat. Diese Frage stellt sich insbesondere dann, wenn KI hierfür urheberrechtlich geschützte Inhalte verwendet und keine gültige (Trainings-)Lizenz erworben hat. Im Ergebnis bedeutet dies, dass grundsätzlich eine Erlaubnis zur Verwendung solcher Daten vorliegen muss.
Urheberrechtsverstöße durch KI?
Aus oben gesagtem ergibt sich denklogisch, dass KI auch Urheberrechtsverstöße begehen kann. Ist es mir bereits nicht gestattet geschützte Inhalte zu lernzwecken zu verwenden, so darf ich diese schon gar nicht zur Kreation neuer Inhalte verwenden bzw. mit anderen geschützten Inhalten kombinieren Denkbar ist auch, dass ein „neu geschaffenes Werk“ zu nahe an ein bestehendes geschütztes Werk angelehnt ist bzw. diesem ähnelt. Auch dies ist eine Konstellation, die eine Urheberrechtsverletzung nahelegt.
Persönlichkeitsrechtsverstöße?
Neben Urheberrechtsverstößen sind auch Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht denkbar. Kürzlich wurde der Fall von Scarlett Johansson bekannt. Die Stimme „Sky“ von ChatGPT soll der Stimme von Scarlett Johansson nachempfunden sein. Johansson hatte im Film „Her“ die Sprechrolle einer KI-Software. Den von ChatGPT geäußerten Wunsch Ihre Stimme für „Sky“ verwenden zu dürfen hatte sie vorab abgelehnt.
Die Entwicklung von KI und damit korrelieren die Rechtsentwicklung steht gerade am Anfang und wird sicherlich eine sehr spannende Reise. Obenstehend finden sie ein paar abstrakte Erwägungen und Hinweise. Wie bei fast allen juristischen Fragestellungen, kommt es letztlich auf die genaue Fallkonstellation an. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben.
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