Wie schon mehrfach an dieser Stelle berichtet ist die Nutzung geschützter Werke für KI durch die geltende Rechtslage beschränkt. Dies gilt auch, wenn KI solche Werke, also Geistiges Eigentum nur zu „Trainingszwecken“, also der Verbesserung der vorhandenen Algorithmen verwenden möchte. Der Eigentümer bzw. der berechtigte Lizenznehmer entscheiden wer in welcher Form die geschützten Güter Nutzen darf bzw. kann.
Insofern scheint zum Beispiel die Entscheidung der deutschen Verwertungsgesellschaft VG Wort, entsprechende Lizenzen in den Verwertungsvertrag logisch und richtungsweisen.
Nun hat der US der Musik Industry, Recording Industry Association of America (RIAA) im Namen von Sony, Warner Music und Universal klage gegen die KI-Start-up Suno und Udio eingereicht. Den Nutzern generierten die Tools komplette Songs – mit Instrumenten, Text und Gesang die nach Musikrichtung bzw., in verschieden Varianten mit guten Ergebnissen angeboten werden.