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Markteintritt / StartUps

Internationales Business/ Markteintritt in Deutschland

Aufgrund unserer jahrelangen, internationalen Tätigkeit sowie des damit verbundenen Netzwerks unterstützen wir Firmen bei einem deutschen oder europäischen Markteintritt sowie den weiteren notwendigen Schritten. Dies betrifft zum einen Firmen, die ggf. neu auf dem Markt sind, und mit einem Innovativen Produkt oder Dienstleistung den Markt erobern wollen aber natürlich auch internationale Firmen, die ihre etablierten Geschäftsmodelle nach Deutschland bringen möchten.

Markteintritt in Deutschland

Unternehmen, die in den deutschen Markt eintreten wollen, müssen verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigen.  Diese Fragen, stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der geplanten Tätigkeit. Werde ich direkte Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern haben? Welche juristische Person wird das Geschäft betreiben? Wie vermarkte ich meine Produkte oder Dienstleistungen richtig und unter welcher Marke kann ich auftreten? 

All diese Fragen erfordern bestimmte Geschäftsabläufe, Prozesse oder Verträge, die wiederum Auswirkung auf rechtliche Folgen haben.

Verkaufen an ein lokales Unternehmen

Wenn Sie in den Markt eintreten, indem Sie mit einem ansässigen Unternehmen einen Vertrag schließen, welches die direkte Kundenbeziehung hat, also die B2C Geschäftsbeziehung abwickelt, sind die rechtlichen Folgen und etwaige Compliance Themen weitaus geringer als in anderen Konstellationen. Hier sollte u.a. neben einem Kooperationsvertrag, Rechtswahl- bzw. Gerichtstandklauseln bedacht werden, dass bestimmte gesetzliche Regelungen insbesondere zum Verbraucherschutz zwingendes Recht darstellen.

Hier finden Sie einen groben Überblick, der Ihnen helfen soll, eine erste Einschätzung für Ihre geplanten Aktivitäten vorzunehmen.  Die Gliederungspunkte ergänzen wir regelmäßig und fügen wichtigen Inhalt hinzu. Bitte beachten Sie: Es handelt sich nur um erste Informationen und Orientierung, die keine individuelle Rechtsberatung ersetzen können. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Fragen haben.


Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern. Werden Arbeitsverhältnisse in Deutschland begründet sind die Bestimmungen des Arbeitsrechts zum Schutz der Arbeitnehmer zwingend. Umgehungsverträge sind nichtig oder begründen unter Umständen eine sogenannte Scheinselbständigkeit

Hier gilt es, von der Einstellung der Mitarbeiter über die richtige Vertragsgestaltung bis zur Abmahnung, Kündigung und dem Zeugnis zahlreiche Bestimmungen zu beachten. Gleiches gilt für den Mutterschutz, die Teilzeit und den Urlaubsanspruch. Hierbei gilt es vor allem zu beachten, dass je nach Konstellation besondere Formerfordernisse oder gesetzliche Fristen gelten bzw. je nach Betriebsart verschieden Regelungen zur Anwendung kommen.

Compliance und regulatorische Anforderung

Je nach Branche können spezifische regulatorische Anforderungen und Compliance-Vorschriften gelten. Eine Zusammenstellung branchenspezifischer Vorgaben und Hinweise zur Implementierung von Compliance-Management-Systemen könnte hier unterstützend wirken.

Datenschutz

Datenschutz ist in Deutschland ein sehr sensibles Thema und wird relevant, wenn sogenannte personenbezogene Daten betroffen bzw. verarbeitet werden. Der wesentliche Rechtsrahmen wird durch die europäische DSGVO vorgegeben.

Weitere Details folgen in Kürze, sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen hierzu haben.

Geldwäsche

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben in Deutschland und der EU einen enormen Stellenwert, bereits 1991 erging die erste EU-Richtlinie, zuletzt wurde die &. EU-Richtlinie erlassen.

Geldwäsche ist u.a. im Geldwäschegesetz (GwG) dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geregelt.

Unternehmen, die Zahlungen entgegennehmen, insbesondere wenn diese grenzüberschreitenden Überweisungen betreffen, sollten sich diesbezüglich erkundigen, ob sie registrierungs- oder Meldepflichten unterliegen.

Gewerberecht

Gewerberecht ist Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Das Gewerberecht gewährleistet und begrenzt die Gewerbefreiheit.

Als zentrales Gesetz des Wirtschaftsverwaltungsrechts gibt die Gewerbeordnung (GewO) für alle gewerblichen Tätigkeiten einen Ordnungsrahmen vor.  Neben der Anzeigepflicht einer gewerblichen Tätigkeit gibt es viele weitere Spezialgesetzliche Regelungen wir z.B. zum

  • Schmuckhandel
  • Kosmetik
  • Elektrogeräte
  • Produktsicherheit Verpackungsregistrierung LUCID
  • Medizinprodukte
  • Lebensmittel/Nahrungsergänzung
  • Spielzeug

Betrifft eines dieser Stichworte Ihre beabsichtigte Tätigkeit, dann sprechen Sie uns hierzu an.

Gesellschaftsrecht und Steuerrecht

Die Wahl der passenden Rechtsform ist für Startups von entscheidender Bedeutung, da sie sowohl Haftungsfragen als auch steuerliche Verpflichtungen beeinflusst. Eine detaillierte Darstellung der Vor- und Nachteile verschiedener Rechtsformen wie GmbH, UG oder GbR könnte Gründern bei der Entscheidungsfindung unterstützen.

Internetrecht

Der Begriff Internetrecht ist eigentlich irreführend, da es keinen abgegrenzten Rechtsbereich bzw.  ein eigenes kodifiziertes Internetrecht gibt.

Das Internet ermöglicht den Transfer von (auch sehr großen) digitale Daten. Dieser Austausch von daten ermöglicht z.B. Kommunikation, dadurch z.B. auch Abschluss von Rechtsgeschäften (z.B. Dienstleistungsverträgen, deren Leistung u.U. unmittelbar im Internet (z.B. Downstream von Daten zur Musik oder Videonutzung) aber auch offline erbracht werden können.

Das bedeutet, dass grundsätzlich die Lebenssachverhalte die auch das Internet betreffen in den allgemeinen Gesetzen geregelt sind. Unter Umständen finden sich dort aber spezielle, nur das Internet betreffende Regelungen.

Darüber hinaus gibt es aber auch besondere Informations- und Compliance- Regeln. 

Das neue Digitale Dienste Gesetz DDG (welches vor dem Hintergrund des europäischen Digital Service Actes erlassen wurde) ersetzt in Bezug auf die Anbieterkennung bzw. Impressumpflicht das Telemediengesetz (TMG). Anbieter müssen umfangreiche Auskünfte Hinsichtlich des eigenen Unternehmens oder beispielsweise Angaben zu Aufsichtsbehörden etc. machen.

Das Anmelden einer Domain ist eher ein technischer Vorgang. Vielen ist nicht bewusst, dass selbst dieser bzw. das Erstellen einer Website markenrechtliche Implikationen haben kann.

Der Betreiber einer Webseite ist grundsätzlich für sämtliche Inhalte (eigene und Inhalte Dritter) verantwortlich. Alleine schon in Bezug auf die Störerhaftung sollten sich Webseitenbetreiber so gut es geht absichern.

Neben der oben genannten Impressumspflicht hat ein Webseitenbetreiber umfangreiche weitere Informationspflichten.  Diese betreffen vor allem den sogenannten Online Handel. Verbraucher sind umfangreich über Ihre Rechte aufzuklären, insbesondere deren Widerrufsrecht, Produkte und Dienstleistungen müssen aussagekräftig beschrieben werden. Werbung und deren Aussagen müssen transparent sein. Mehr finden Sie hierzu insbesondere bei den Sektionen AGB bzw. Marketing

Für größere Anbieter kann insbesondere das Thema Plattformregulierung eine Rolle spielen. Zu beachten ist hierbei. Dass man bereits mit einem Blog als Plattformanbieter gelten kann.

Dies sind nur einige Besonderheiten, die Sie beachten müssen, wenn Ihre Webseite bzw. Ihr Geschäftsmodell Bezug zum deutschen bzw. europäischen Raum hat. Sprechen Sie uns an.

Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz ist das aktuelle Buzzword. Zukünftige Geschäftsmodelle scheinen notwendigerweise mit künstlicher Intelligenz einherzugehen, glaubt man den Auguren, werden bestehende Modelle diese einbeziehen müssen, um fortbestehen zu können. Regelungen gelten über den sogenannten AI -Act hinsichtlich welche KI-Anwendungen überhaupt zulässig sind und welche Sorgfaltspflichten bestehen.

Weitere Themen sind vor allem Urheberrechte und Markenrechte in Bezug auf Schaffung neuer Werke bzw. was KI-Anwendungen legal nutzen dürfen. Als Faustregel gilt, wo menschlicher Intellekt gefordert ist kann die Maschine diesen nicht ersetzen. KI darf nie mehr als andere Rechtspersönlichkeiten. Sicherlich ist bei massenhafter Datenverarbeitung ein Blick auf Datenschutzregelungen sinnvoll. Sprechen Sie uns auf Ihren Einzelfall an.

Lieferkettengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher und ökologischer Standards entlang ihrer Lieferkette. Auch für Startups mit internationalen Lieferanten kann das Gesetz relevant werden. Eine rechtssichere Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen und transparente Berichterstattung sind essenziell für Compliance und Reputation.

Markenrecht

Die Marke eines Produkts bzw. Unternehmens ist ein wesentlicher Teil dessen Erfolgsgeschichte. Sowohl für bestehende ausländische Marken bzw. neue Marken sind wesentliche Überlegungen anzustellen.

Eignet sich meine Marke zum Markenschutz. Kann ich die Marke überhaupt schützen und wer darf die Marke überhaupt anmelden. Möchte ich eine Wort- oder Bildmarke oder eine Kombinierte Marke anmelden. Beabsichtige ich Schutz in Deutschland oder in Europa. Wie ist das Prozedere und welche Kosten kommen auf mich zu. Ab wann ist die Marke geschützt und wie lange gilt dieser.

Marketing

Marketingaktivitäten sind die Essenz um ein neues Geschäftsmodell in einem Markt zu etablieren. Allerdings sind gerade im digitalen Bereich einige Besonderheiten zu beachten, die insbesondere die Art und Weise der Kommunikation und die Transparenz der Werbeaussagen betreffen. Relevant sind unter anderem die

  • Preisangabenverordnung
  • Heilmittelwerberecht
  • Wettbewerbsrecht/ Unlauterer Wettbewerb
  • Influencer
  • Social Media

Weitere Details folgen an dieser Stelle.

Sprechen Sie uns hinsichtlich ihrer Kommunikationsinhalte sowie deren Verbreitung an.

MOU / NDA

Ein Memorandum of Understanding (MOU) regelt die Absichtserklärungen in frühen Kooperations- oder Investorenverhandlungen. Ein Non-Disclosure Agreement (NDA) schützt Geschäftsgeheimnisse vor unbefugter Weitergabe. Beide Dokumente gehören zur Grundausstattung nicht nur eines professionell agierenden Startups. Gerade das NDA kann essentiel zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Verbund mit dem sogenannten Geschäftsgeheimnisgesetz sein.

Patentrecht

Technische Erfindungen sollten Unternehmen und insbesondere Startups durch ein Patent schützen lassen – das erhöht nicht nur den Unternehmenswert, sondern schafft auch rechtliche Sicherheit gegenüber Wettbewerbern. Nationale, europäische (EPA) und internationale (PCT) Patentanmeldungen sollten strategisch geplant werden.

Produkthaftung

Startups bzw. jegliche Unternehmen, die physische Produkte entwickeln, haften für Schäden aus Produktfehlern. Eine sorgfältige Produkthaftungsstrategie umfasst CE-Kennzeichnung, Qualitätskontrollen und ein Notfallplan für Produktrückrufe. Auch Importeure sind haftungspflichtig – nicht nur Hersteller. Relevant ist, wer ist der „Inverkehrbringer“, also die natürliche oder juristische Person, die ein Produkt erstmalig in den geschäftlichen Verkehr, also zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung, auf dem Markt einführt. Das bedeutet, die Person oder Firma, die das Produkt zum ersten Mal an andere Marktteilnehmer, wie Händler oder Endverbraucher, abgibt. 

Rechtswahl/ Gerichtsstand

Rechtswahl- und Gerichtsstandklauseln entscheiden darüber welches Recht anzuwenden ist und wo dies entschieden wird. Ggf. sollte eine Schiedsgerichtsklausel (ggf. als Kompromiss) in Erwägung gezogen werden. Solche Klauseln sind aber nicht immer ein umfassendes Heilmittel für alle juristischen Stolpersteine. Manche Regeln, insbesondere zum Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz sind nicht verhandelbar und damit nicht disponibel.

Urheberrecht

Designs, Software, Fotos, Videos und Texte sind automatisch durch das Urheberrecht geschützt – doch ohne klare Verträge verbleiben die Rechte oft bei den Urhebern. Startups sollten auf wasserdichte Übertragungsverträge achten, vor allem bei Freelancern oder Dienstleistern. Beim fertigen Werk gilt insbesondere zu beachten, dass ggf. die Urheberrechte vieler Schöpfer zu lizenzieren sind. Insbesondere beim internationalen Gebrauch bzw. Vertrieb ist zu beachten, dass eine nationale Lizenzierung nicht unbeding zur grenzüberschreitenden Verwertung berechtigt.

Verkehrsfähigkeit

Verkehrsfähigkeit bedeutet, dass Produkte am Rechts- oder Handelsverkehr teilnehmen können, sie mithin die rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen. Besondere Relevanz haben diese Fragen für den Bereich der Gesundheitsprodukt und Nahrungsmittel. Auch an Kosmetika werden hohe Anforderungen gestellt, bevor diese im B2C-Bereich überhaupt angeboten werden dürfen.

Ergänzende Ausführungen folgen an dieser Stelle. Lesen Sie hierzu auch die Ausführungen zum Gewerberecht. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.

Vertragsrecht/ AGB

Die Erstellung und Prüfung von Verträgen sowie die Formulierung rechtssicherer AGB sind für den Geschäftsbetrieb unerlässlich. Ein Leitfaden zu den wichtigsten Vertragsarten und Hinweisen zur Gestaltung von AGB könnte Startups dabei unterstützen, rechtliche Fallstricke zu umgehen.

Verwertungsgesellschaft/ Künstlersozialkasse 

Startups in den Bereichen Medien, Werbung oder Content Creation sollten sich mit den Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA, VG Wort) und der KSK vertraut machen. Wer regelmäßig freie Künstler beauftragt – etwa für Musik, Grafik oder Werbung – muss an die Künstlersozialkasse (KSK) zahlen. Ebenso sind Startups zur Abrechnung mit Verwertungsgesellschaften wie GEMA oder VG Wort verpflichtet. Hier drohen schnell Nachzahlungen bei Unwissenheit.

Wettbewerbsrecht

Um unlauteren Wettbewerb zu vermeiden und rechtliche Konsequenzen auszuschließen, sollten Startups die Grundlagen des deutschen Wettbewerbsrechts kennen. Eine Einführung in dieses Thema sowie Hinweise zu häufigen Verstößen könnten präventiv wirken.

Zoll/ Einfuhrbestimmungen

Wer Produkte aus Nicht-EU-Ländern importiert, muss sich mit Zolltarifen, EORI-Nummer, Einfuhrumsatzsteuer und Warenkennzeichnung auseinandersetzen. Auch innergemeinschaftliche Erwerbe unterliegen rechtlichen Vorgaben. Fehlerhafte Zollangaben können zu Bußgeldern und Lieferstopps führen.

Kontakt

  • Maximillianstrasse 7B
  • D-82319 Starnberg
  • T +49 8151 55 66 480
  • office@oc-legal.de

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