Künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz: Herausforderung und Chance für Unternehmer
Künstliche Intelligenz ist in aller Munde. Jedem Unternehmer ist bewusst, dass er diese in Zukunft in seine Prozesse einbinden wird müssen, um am Markt zu bestehen. Gleichzeitig ist die Implementierung dieser Technologie mit einschneidenden Änderungen in Arbeitsprozessen, strukturen sowie Unternehmenskultur verbunden. Um rechtliche Risiken zu vermeiden bedarf dies einer juristischen 360°- Evaluation.
Unternehmen, insbesondere KMU, müssen sich mit KI befassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, Effizienzpotenziale zu nutzen und rechtlich sicher zu agieren. KI ist nicht nur ein IT-Thema, sondern betrifft Strategie, Prozesse, Recht und Ethik – und sollte daher in der Geschäftsführung mitgedacht werden.
Neue Herausforderung: Mensch und KI im Team
In juristischer und auch sozialer Dimension nicht zu unterschätzen ist in dieser neuen Ära, dass Kollegen zukünftig keine Menschen, sondern „KI-bots“ sein werden. Wer ist verantwortlich, wenn dieser einen Fehler macht? Wie funktionieren solch “hybride Teams”? Changemanagement wird in diesem Zusammenhang mehr denn je zum Erfolgsfaktor. Eine besondere Rolle spielen hierbei auch die Betriebsräte, die es dabei einzubinden gilt.
Ganzheitlicher Ansatz durch starke Partnerschaften
Die Einführung von KI erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der technische, organisatorische und kulturelle Aspekte berücksichtigt. Deshalb arbeiten wir mit ausgewählten Partnern zusammen, die Unternehmen umfassend begleiten:
• Shayma Kurz, (Digital Advice Consulting, Abu Dhabi) – erfahrene Advisorin für AI Strategy & Digital Transformation. Sie führt AI Readiness Assessments durch, begleitet Unternehmen bei der strategischen Einführung von Künstlicher Intelligenz, trainiert C-Suite Führungskräfte gezielt und qualifiziert die Belegschaft
im Umgang mit KI.
• Thorsten Habermann-Muhsal (prettygoodideas, Starnberger See) – Transformationsexperte, Gründer eines KI-Bootcamps für CEOs und Forscher zum Zusammenspiel von Gesellschaft und Digitalisierung. Wir analysieren gemeinsam den Status quo, begleiten die initiale KI-Implementierung oder optimieren bestehende Prozesse.
Juristische Implikationen
Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet die Fähigkeit von Computersystemen, Aufgaben auszuführen, die typischerweise menschliche Intelligenz erfordern. Dazu zählen etwa Lernen aus Daten, Schlussfolgern, Problemlösen, Wahrnehmen und Sprachverarbeitung.
Am bekanntesten sind sogenannte Large Language Models (LLM) ist ein spezieller Typ von KI-Modell, das auf der Verarbeitung natürlicher Sprache basiert. Es wird auf sehr großen Textmengen trainiert, um menschliche Sprache zu verstehen, zu erzeugen oder zu übersetzen. LLMs wie GPT oder Deep Seek analysieren Muster in Sprache und nutzen diese, um neue, sinnvolle Texte zu generieren. Weitere Anwendungsfälle sind z.B. Bilderkennung & Computer Vision, Sprachverarbeitung (Speech AI), Entscheidungsunterstützung & Prognosen, Empfehlungssysteme, Robotik & autonome Systeme, Betrugserkennung & Sicherheit sowie Prozessautomatisierung (RPA + KI).
Thematisch geht es bei Unternehmen vor allem um:
- Effizienzsteigerung, Wettbewerbsvorteile, Kostensenkung,
- Innovation & neue Geschäftsmodelle, Kundenerwartungen,
- Risikomanagement, Regulierung & Compliance.
Die juristischen Themen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) sind vielfältig und betreffen zahlreiche Rechtsgebiete. Dennoch sollte man sich bewusst sein, dass KI vor allem eine besondere Art der Datenverwaltung und -Bearbeitung ist. Insofern muss man sich bewusst sein, dass alle KI-bezogenen Themen sauber zu gliedern und beherrschbar sind und man schon gar nicht aus Sorge vor etwaigen (juristischen) Stolpersteinen oder befürchtugen auf eine Implementierung verzichten sollte. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind bestimmte Themen besonders relevant, vor allem solche, die direkte Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb, die Haftung und die Compliance haben.
Juristische Themen sind bei KI vor allem:
- das Datenschutzrecht (DSGVO in der EU), also die üblichen Themen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme, Einwilligung und Zweckbindung, Transparenz- und Informationspflichten sowie die Rechte der betroffenen Personen (z. B. Auskunft, Löschung).
- Ein wichtiges Thema ist das Urheberrecht, also die Verwendung urheberrechtlich geschützter Daten zum KI-Training oder die Schutzfähigkeit von KI-generierten Inhalten bzw. die Rechte an Trainingsdaten und Modellen.
- Nicht zu unterschätzen ist auch die Produkthaftung / Deliktsrecht, also wer haftet bei Schäden durch KI-Systeme? Welche Sorgfaltspflichten gelten bei Entwicklung, Einsatz und Überwachung. Welche Relevanz haben die EU-Verordnung zur KI-Haftung und KI-Verordnung (AI Act). Die steht in unmittelbaren Kontext zum Vertragsrecht, insbesondere Lizenzvereinbarungen bei KI-Nutzung (z. B. Nutzung von SaaS-KI-Plattformen) bzw. Service Level Agreements und Mängelhaftung bei KI-Leistungen. Wie sehen Vertragsgestaltung bei KI-basierten Leistungen (z. B. Beratung, Automatisierung).
- Immer wichtiger werden Aspekte der Ethik & Diskriminierungsrecht, hier vor allem sog. Bias und Diskriminierung durch algorithmische Entscheidungen. Wichtig in diesem Kontext auch Transparenzpflichten bei automatisierter Entscheidungsfindung sowie Fairness und erklärbare KI.
- Vor allem bei Großen ggf. Marktbeherrschenden Unternehmen spielt das Wettbewerbsrecht wie Kartellrechtliche Fragen beim Training auf großen Datensätzen oder ebenMissbrauch von Marktmacht durch KI-getriebene Systeme eine Rolle.
- Zu guter Letzt müssen sich alle Anwender a der Regulierung durch den EU AI Act messen lassen, also dem risikobasierten Ansatz zur Kategorisierung von KI-Systemen aus dem Pflichten für Anbieter, Betreiber und Nutzer von KI-Systemen hervorgehen.
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