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Künstliche Intelligenz

Bertung von Unternehmen externe Rechtsabteilung und operative Erfahrung

Künstliche Intelligenz ist in aller Munde. Jedem Unternehmer ist bewusst, dass er diese in Zukunft in seine Prozesse einbinden werden muss, um am Markt zu bestehen. Gleichzeitig ist die Implementierung dieser Technology unter Umständen mir einschneidenden Änderungen in den Arbeitsprozessen oder Unternehmensstrukturen verbunden. Um rechtliche Risiken zu vermeiden bedarf dies einer juristischen 360° Evaluation.

Unternehmen, insbesondere KMU, müssen sich mit KI befassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, Effizienzpotenziale zu nutzen und rechtlich sicher zu agieren. KI ist nicht nur ein IT-Thema, sondern betrifft Strategie, Prozesse, Recht und Ethik – und sollte daher in der Geschäftsführung mitgedacht werden.

Nicht zu unterschätzen ist auch, dass Kollegen zukünftig ggf. keine Menschen, sondern „KI-bots“ sein. Wer ist verantwortlich, wenn dieser einen Fehler macht und was bedeutet das für das „Team“ nicht nur rechliche Implikationen sondern auch z.B.  das „Binnenklima“ im Unernehmen ist betroffen? Changemanagmenent ist hierbei nicht zu unterschätzen.

Deshalb sind wor der Überzeugung, dass solche grundlegenden Prozessanpassung eines ausgereiften ganzheitlichen Ansatzes bedürfen.

Daher arbeiten wir in diesem Kontext mit Partnern zusammen, die sich grundlegend mit den betrieblichen Arbeitsabläufen und auch betriebsinternen Auswirkungen beschäftigen und Ihnen helfen können nach Status Quo Feststellung essentielle Ratschläge zur Einführung oder KI Optimierung in Ihren betrieblichen Prozessen zu geben. Die juristische Expertise zu diesen Prozessen erhalten Sie selbstverständlich von uns. 

Unsere Partner sind zum einen ist dies Shayma Kurz, von der Firma digital advice consulting, aus Abu Dhabi, die in den Vereinigten Emiraten führend im AI Readiness Assessment und Female Empowerment ist. Vom Starnberger See kommt die Firma Pretty Good Ideas. Thorsten Habermann hat verschiedene Studien zur Digitalisierung und das kommunikative zwischenmenschliche Miteinander durchgeführt und das KI Bootcamp für CEO ins Leben gerufen.

Juristische Implikationen

Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet die Fähigkeit von Computersystemen, Aufgaben auszuführen, die typischerweise menschliche Intelligenz erfordern. Dazu zählen etwa Lernen aus Daten, Schlussfolgern, Problemlösen, Wahrnehmen und Sprachverarbeitung.

Am bekanntesten sind sogenannte Large Language Models (LLM) ist ein spezieller Typ von KI-Modell, das auf der Verarbeitung natürlicher Sprache basiert. Es wird auf sehr großen Textmengen trainiert, um menschliche Sprache zu verstehen, zu erzeugen oder zu übersetzen. LLMs wie GPT oder Deep Seek analysieren Muster in Sprache und nutzen diese, um neue, sinnvolle Texte zu generieren.

Weitere Anwendungsfälle sind z.B. Bilderkennung & Computer Vision, Sprachverarbeitung (Speech AI), Entscheidungsunterstützung & Prognosen, Empfehlungssysteme, Robotik & autonome Systeme, Betrugserkennung & Sicherheit sowie  Prozessautomatisierung (RPA + KI).

Thematisch geht es bei Unternehmen vor allem um Effizienzsteigerung, Wettbewerbsvorteile, Kostensenkung, Innovation & neue Geschäftsmodelle, Kundenerwartungen, Risikomanagement und dann auch um die rechtlichen Themen der Regulierung & Compliance.

Die juristischen Themen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) sind vielfältig und betreffen zahlreiche Rechtsgebiete. Dennoch sollte man sich bewusst sein, dass KI vor allem eine besondere Art der Datenverwaltung und -Bearbeitung ist. Insofern muss man sich bewusst sein, dass alle KI-bezogenen Themen sauber zu gliedern und beherrschbar sind und man schon gar nicht aus Sorge vor etwaigen (juristischen) Stolpersteinen oder befürchtugen auf eine Implementierung verzichten sollte. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind bestimmte Themen besonders relevant, vor allem solche, die direkte Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb, die Haftung und die Compliance haben.

Juristische Themen sind bei KI vor allem das Datenschutzrecht (DSGVO in der EU), also die üblichen Themen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme, Einwilligung und Zweckbindung, Transparenz- und Informationspflichten sowie die Rechte der betroffenen Personen (z. B. Auskunft, Löschung).

Ein wichtiges Thema ist das Urheberrecht, also die Verwendung urheberrechtlich geschützter Daten zum KI-Training oder die Schutzfähigkeit von KI-generierten Inhalten bzw. die Rechte an Trainingsdaten und Modellen

Nicht zu unterschätzen ist auch die Produkthaftung / Deliktsrecht, also wer haftet bei Schäden durch KI-Systeme? Welche Sorgfaltspflichten gelten bei Entwicklung, Einsatz und Überwachung. Welche Relevanz haben die EU-Verordnung zur KI-Haftung und KI-Verordnung (AI Act). Die steht in unmittelbaren Kontext zum Vertragsrecht, insbesondere Lizenzvereinbarungen bei KI-Nutzung (z. B. Nutzung von SaaS-KI-Plattformen) bzw. Service Level Agreements und Mängelhaftung bei KI-Leistungen. Wie sehen Vertragsgestaltung bei KI-basierten Leistungen (z. B. Beratung, Automatisierung)

Immer wichtiger werden Aspekte der Ethik & Diskriminierungsrecht, hier vor allem sog. Bias und Diskriminierung durch algorithmische Entscheidungen. Wichtig in diesem Kontext auch Transparenzpflichten bei automatisierter Entscheidungsfindung sowie Fairness und erklärbare KI.

Vor allem bei Großen ggf. Marktbeherrschenden Unternehmen spielt das Wettbewerbsrecht wie Kartellrechtliche Fragen beim Training auf großen Datensätzen oder ebenMissbrauch von Marktmacht durch KI-getriebene Systeme eine Rolle.

Zu guter Letzt müssen sich alle Anwender a der Regulierung durch den EU AI Act messen lassen, also dem risikobasierten Ansatz zur Kategorisierung von KI-Systemen aus dem Pflichten für Anbieter, Betreiber und Nutzer von KI-Systemen hervorgehen.

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