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Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung bei der Beratung von nationalen und internationalen Medienhäusern und Handelsplattformen. Wir sind seit vielen Jahren in allen Rechts- und operativen Fragen zum Rundfunk (Free-TV, Pay, TV und Transaktion), der digitalen Fragmentierung der Medien, Multi- und Omnichannelplattformen und den einhergehenden Prozessen und Mediennutzung sowie der Überführung von Medien in neue Vertriebs- und Geschäftsmodelle beratend aktiv. Mit neuen Vertriebsformen wie Social-Shopping, Influencermarketing, Plattformaufbau nebst z.B. entsprechender AGB oder Datenschutz sind wir vertraut.

Unsere Spezielle Expertise sehen wir hierbei auf folgenden Gebieten

Moderne, digitale Medien und Plattformen bieten vielfältige neue Geschäftsfelder und Möglichkeiten aber auch juristische Fallstricke, die es zu beachten gilt. Sicherlich ist eine der ersten Erwägungen, „Entstehen durch mein Handeln eigene Rechte oder greife ich ggf. in Rechte Dritter ein, und wie kann ich meine Tätigkeiten durch Verträge oder Lizenzen rechtssicher gestalten?“

Im ständigen Wandel der digitalen Medien und ihrer Nutzungsformen betrifft dies unter anderem folgende technische Möglichkeiten:

Internetplattformen, SocialMedia (wie z.B. Facebook LinkedIn, Twitter/X etc.) , KI und AI, Internet und IT-Recht , Interaktives Fernsehen, Second Screen, VoD, Lineares TV, Mobile TV, M-Commerce, E-Commerce.

Die zunächst betroffenen Rechtsgebiete sind u.a.

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Urheberrecht, Geistiges Eigentum, Medienrecht und Wettbewerbsrecht

Hieraus ergibt sich z.B. die Notwendigkeit zur Erstellung oder Prüfung von Lizenzverträgen, Plattformverträgen, Markenrechten, Titelschutz, Produktionsverträgen, TV-Einspeisungsverträge u.v.a.

Für manche Tätigkeit bedarfs es aber unter Umständen Lizenzen wie z.B. Rundfunklizenzen, bzw. den Rechteerwerb bei sog. Verwertungsgesellschaften (Bsp. GEMA).

Vermeintlich einfache und übliche Geschäftspraktiken wie beispielsweise Influencermarketing können relevante Tatbestände im Sinne des Rundfunkrechts, Werberechts, sogar Heilmittelwerberechts sein, Lizenzerwerb über Verwertungsgesellschaften erfordern und eine Anzeige und Abgabepflicht bei der Künstlersozialkasse hervorrufen.

Insbesondere wenn nicht nur digitale Dienste und Produkte, sondern physische Dinge, als klassische Handelsware ausgetauscht, verkauft und versandt werden sollen, muss man sich mit den juristischen Aspekten von

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Handelsplattformen und Unternehmen auseinandersetzen

Viele Aspekte bedürfen hier einer juristischen Begleitung. Dies kann z.B. Rahmenverträge, AGB, Einkaufskonditionen Lieferverträge, Datenschutz, aber auch Gesellschaftsrechts oder Produktpiraterie betreffen. Kundenbewertungen können unter den neuen europäischen DSA (Digital Service Act) fallen.

Insbesondere durch den erwähnten DSA wurde die Haftung für Inhalte Dritter verschärft. Dies unterstreicht aufs Neue die Notwendigkeit sich gegen Rechtsverstöße von Dritten, die einem zugerechnet werden können, durch z.B. vertragliche Regelungen, wie Freistellungserklärungen, abzusichern.

Sehr häufig liegen hier grenzüberschreitende Konstellationen vor. Es empfiehlt sich diese Szenarien, wenn möglich, z.B. mit Gerichts- und Rechtswahlklauseln zu gestalten.

Kontakt

  • Maximillianstrasse 7B
  • D-82319 Starnberg
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  • office@oc-legal.de

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