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Internationales Business/ Markteintritt in Deutschland

Aufgrund unserer jahrelangen, internationalen Tätigkeit sowie des damit verbundenen Netzwerks unterstützen wir Firmen bei einem deutschen oder europäischen Markteintritt sowie den weiteren notwendigen Schritten. Dies betrifft zum einen Firmen, die ggf. neu auf dem Markt sind, und mit einem Innovativen Produkt oder Dienstleistung den Markt erobern wollen aber natürlich auch internationale Firmen, die ihre etablierten Geschäftsmodelle nach Deutschland bringen möchten.

Markteintritt in Deutschland

Unternehmen, die in den deutschen Markt eintreten wollen, müssen verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigen.  Diese Fragen, stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der geplanten Tätigkeit. Werde ich direkte Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern haben? Welche juristische Person wird das Geschäft betreiben? Wie vermarkte ich meine Produkte oder Dienstleistungen richtig und unter welcher Marke kann ich auftreten? 

All diese Fragen erfordern bestimmte Geschäftsabläufe, Prozesse oder Verträge, die wiederum Auswirkung auf rechtliche Folgen haben.

Verkaufen an ein lokales Unternehmen

Wenn Sie in den Markt eintreten, indem Sie mit einem ansässigen Unternehmen einen Vertrag schließen, welches die direkte Kundenbeziehung hat, also die B2C Geschäftsbeziehung abwickelt, sind die rechtlichen Folgen und etwaige Compliance Themen weitaus geringer als in anderen Konstellationen. Hier sollte u.a. neben einem Kooperationsvertrag, Rechtswahl- bzw. Gerichtstandklauseln bedacht werden, dass bestimmte gesetzliche Regelungen insbesondere zum Verbraucherschutz zwingendes Recht darstellen.

Hier finden Sie einen groben Überblick, der Ihnen helfen soll, eine erste Einschätzung für Ihre geplanten Aktivitäten vorzunehmen.  Die Gliederungspunkte ergänzen wir regelmäßig und fügen wichtigen Inhalt hinzu. Bitte beachten Sie: Es handelt sich nur um erste Informationen und Orientierung, die keine individuelle Rechtsberatung ersetzen können. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Fragen haben.

Markteintritt / StartUps

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern. Werden Arbeitsverhältnisse in Deutschland begründet sind die Bestimmungen des Arbeitsrechts zum Schutz der Arbeitnehmer zwingend. Umgehungsverträge sind nichtig oder begründen unter Umständen eine sogenannte Scheinselbständigkeit

Hier gilt es, von der Einstellung der Mitarbeiter über die richtige Vertragsgestaltung bis zur Abmahnung, Kündigung und dem Zeugnis zahlreiche Bestimmungen zu beachten. Gleiches gilt für den Mutterschutz, die Teilzeit und den Urlaubsanspruch. Hierbei gilt es vor allem zu beachten, dass je nach Konstellation besondere Formerfordernisse oder gesetzliche Fristen gelten bzw. je nach Betriebsart verschieden Regelungen zur Anwendung kommen.

Datenschutz

Datenschutz ist in Deutschland ein sehr sensibles Thema und wird relevant, wenn sogenannte personenbezogene Daten betroffen bzw. verarbeitet werden. Der wesentliche Rechtsrahmen wird durch die europäische DSGVO vorgegeben.

Weitere Details folgen in Kürze, sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen hierzu haben.

Geldwäsche

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben in Deutschland und der EU einen enormen Stellenwert, bereits 1991 erging die erste EU-Richtlinie, zuletzt wurde die &. EU-Richtlinie erlassen.

Geldwäsche ist u.a. im Geldwäschegesetz (GwG) dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geregelt.

Unternehmen, die Zahlungen entgegennehmen, insbesondere wenn diese grenzüberschreitenden Überweisungen betreffen, sollten sich diesbezüglich erkundigen, ob sie registrierungs- oder Meldepflichten unterliegen.

 

Gewerberecht

Gewerberecht ist Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Das Gewerberecht gewährleistet und begrenzt die Gewerbefreiheit.

Als zentrales Gesetz des Wirtschaftsverwaltungsrechts gibt die Gewerbeordnung (GewO) für alle gewerblichen Tätigkeiten einen Ordnungsrahmen vor.  Neben der Anzeigepflicht einer gewerblichen Tätigkeit gibt es viele weitere Spezialgesetzliche Regelungen wir z.B. zum

  • Schmuckhandel
  • Kosmetik
  • Elektrogeräte
  • Produktsicherheit Verpackungsregistrierung LUCID
  • Medizinprodukte
  • Lebensmittel/Nahrungsergänzung
  • Spielzeug

Detaillierte Ausführungen hierzu folgen. Betrifft eines dieser Stichworte Ihre beabsichtigte Tätigkeit, dann sprechen Sie uns hierzu an.

 

Internetrecht

Der Begriff Internetrecht ist eigentlich irreführend, da es keinen abgegrenzten Rechtsbereich bzw.  ein eigenes kodifiziertes Internetrecht gibt.

Das Internet ermöglicht den Transfer von (auch sehr großen) digitale Daten. Dieser Austausch von daten ermöglicht z.B. Kommunikation, dadurch z.B. auch Abschluss von Rechtsgeschäften (z.B. Dienstleistungsverträgen, deren Leistung u.U. unmittelbar im Internet (z.B. Downstream von Daten zur Musik oder Videonutzung) aber auch offline erbracht werden können.

Das bedeutet, dass grundsätzlich die Lebenssachverhalte die auch das Internet betreffen in den allgemeinen Gesetzen geregelt sind. Unter Umständen finden sich dort aber spezielle, nur das Internet betreffende Regelungen.

Darüber hinaus gibt es aber auch besondere Informations- und Compliance- Regeln. 

Das neue Digitale Dienste Gesetz DDG (welches vor dem Hintergrund des europäischen Digital Service Actes erlassen wurde) ersetzt in Bezug auf die Anbieterkennung bzw. Impressumpflicht das Telemediengesetz (TMG). Anbieter müssen umfangreiche Auskünfte Hinsichtlich des eigenen Unternehmens oder beispielsweise Angaben zu Aufsichtsbehörden etc. machen.

Das Anmelden einer Domain ist eher ein technischer Vorgang. Vielen ist nicht bewusst, dass selbst dieser bzw. das Erstellen einer Website markenrechtliche Implikationen haben kann.

Der Betreiber einer Webseite ist grundsätzlich für sämtliche Inhalte (eigene und Inhalte Dritter) verantwortlich. Alleine schon in Bezug auf die Störerhaftung sollten sich Webseitenbetreiber so gut es geht absichern.

Neben der oben genannten Impressumspflicht hat ein Webseitenbetreiber umfangreiche weitere Informationspflichten.  Diese betreffen vor allem den sogenannten Online Handel. Verbraucher sind umfangreich über Ihre Rechte aufzuklären, insbesondere deren Widerrufsrecht, Produkte und Dienstleistungen müssen aussagekräftig beschrieben werden. Werbung und deren Aussagen müssen transparent sein. Mehr finden Sie hierzu insbesondere bei den Sektionen AGB bzw. Marketing

Für größere Anbieter kann insbesondere das Thema Plattformregulierung eine Rolle spielen. Zu beachten ist hierbei. Dass man bereits mit einem Blog als Plattformanbieter gelten kann.

Dies sind nur einige Besonderheiten, die Sie beachten müssen, wenn Ihre Webseite bzw. Ihr Geschäftsmodell Bezug zum deutschen bzw. europäischen Raum hat. Sprechen Sie uns an.

Künstliche Intelligenz / KI

Künstliche Intelligenz ist das aktuelle Buzzword. Zukünftige Geschäftsmodelle scheinen notwendigerweise mit künstlicher Intelligenz einherzugehen, glaubt man den Auguren, werden bestehende Modelle diese einbeziehen müssen, um fortbestehen zu können. Regelungen gelten über den sogenannten AI -Act hinsichtlich welche KI-Anwendungen überhaupt zulässig sind und welche Sorgfaltspflichten bestehen. Weitere Themen sind vor allem Urheberrechte und Markenrechte in Bezug auf Schaffung neuer Werke bzw. was KI-Anwendungen legal nutzen dürfen. Als Faustregel gilt, wo menschlicher Intellekt gefordert ist kann die Maschine diesen nicht ersetzen. KI darf nie mehr als andere Rechtspersönlichkeiten. Sicherlich ist bei massenhafter Datenverarbeitung ein Blick auf Datenschutzregelungen sinnvoll. Sprechen Sie uns auf Ihren Einzelfall an.

Lieferkettengesetz

Inhalt folgt

Markenrecht

Die Marke eines Produkts bzw. Unternehmens ist ein wesentlicher Teil dessen Erfolgsgeschichte. Sowohl für bestehende ausländische Marken bzw. neue Marken sind wesentliche Überlegungen anzustellen.

Eignet sich meine Marke zum Markenschutz. Kann ich die Marke überhaupt schützen und wer darf die Marke überhaupt anmelden. Möchte ich eine Wort- oder Bildmarke oder eine Kombinierte Marke anmelden. Beabsichtige ich Schutz in Deutschland oder in Europa. Wie ist das Prozedere und welche Kosten kommen auf mich zu. Ab wann ist die Marke geschützt und wie lange gilt dieser.

Kontaktieren Sie uns

 

Marketing

Marketingaktivitäten sind die Essenz um ein neues Geschäftsmodell in einem Markt zu etablieren. Allerdings sind gerade im digitalen Bereich einige Besonderheiten zu beachten, die insbesondere die Art und Weise der Kommunikation und die Transparenz der Werbeaussagen betreffen. Relevant sind unter anderem die

  • Preisangabenverordnung
  • Heilmittelwerberecht
  • Wettbewerbsrecht/ Unlauterer Wettbewerb
  • Influencer
  • Social Media

Weitere Details folgen an dieser Stelle.

Sprechen Sie uns hinsichtlich ihrer Kommunikationsinhalte sowie deren Verbreitung an.

 

MOU/ NDA

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Patentrecht

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Produkthaftung

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Rechtswahl/ Gerichtsstand

Rechtswahl- und Gerichtsstandklauseln entscheiden darüber welches Recht anzuwenden ist und wo dies entschieden wird. Ggf. sollte eine Schiedsgerichtsklausel (ggf. als Kompromiss) in Erwägung gezogen werden. Solche Klauseln sind aber nicht immer ein umfassendes Heilmittel für alle juristischen Stolpersteine. Manche Regeln, insbesondere zum Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz sind nicht verhandelbar und damit nicht disponibel.

Urheberrecht

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Verkehrsfähigkeit

Verkehrsfähigkeit bedeutet, dass Produkte am Rechts- oder Handelsverkehr teilnehmen können, sie mithin die rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen. Besondere Relevanz haben diese Fragen für den Bereich der Gesundheitsprodukt und Nahrungsmittel. Auch an Kosmetika werden hohe Anforderungen gestellt, bevor diese im B2C-Bereich überhaupt angeboten werden dürfen.

Ergänzende Ausführungen folgen an dieser Stelle. Lesen Sie hierzu auch die Ausführungen zum Gewerberecht. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.

Vertragsrecht

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  • AGB

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