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18
August, 2024

Die neue Produktsicherheitsverordnung der EU
 

El nuevo Reglamento sobre seguridad de los productos se aprobó ya en mayo de 2023, y el Reglamento (UE) 2023/988 sobre la seguridad general de los productos entró en vigor a mediados de junio de 2023. Sus disposiciones serán de aplicación directa en todos los Estados miembros 18 meses después, a partir del 13 de diciembre de 2024. El Reglamento sustituirá entonces a la Directiva 2001/95/CE sobre seguridad de los productos, de 2001.

 

Worum geht es bei der Produktsicherheitsverordnung?

Die Produktsicherheitsverordnung legt fest, welche Anforderungen Produkte erfüllen müssen, um sicher auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden zu dürfen. Dabei geht es um allgemeine Sicherheitsanforderungen aber auch spezifische Anforderungen für bestimmte Produktkategorien. Ein zentrales Element der Verordnung ist die Verpflichtung der Wirtschaftsakteure – Hersteller, Importeure und Händler – sicherzustellen, dass die Produkte, die sie verkaufen, den festgelegten Sicherheitsanforderungen entsprechen.

 

Für welche Produkte gilt die Verordnung?

Die Produktsicherheitsverordnung gilt grundsätzlich nicht für Produkte, die vor dem 13. 12. 2024 zum Vertrieb abgegeben werden.  Hierbei handelt es sich um eine scharfe Stichtagsregelung bezogen auf den Vertrieb. Dies ist z.B. dann Relevant wenn zum 13.12. Produkte auf den Markt gebracht werden, bei denen es sich um baugleiche Produkte handelt, die schon früher vertrieben wurden. Für die neuen Produkte gelten die neuen Regelungen0

Natürlich gelten aber für diese Produkte die bestehenden Regelungen von z.B. der Produktsicherheitsrichtlinie bzw. dem Produktsicherheitsgesetz.

 

Welche Produktkategorien sind grundsätzlich ausgenommen?

Bestimmte Kategorien sind von der Produktsicherheitsverordnung ausgenommen. Dies sind:

·         Human- und Tierarzneimittel

·         Lebens- und Futtermittel

·         Lebende Pflanzen und Tiere, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte

·         Pflanzenschutzmittel

·         Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge

·         Antiquitäten

Was sind die wesentlichen Neuerungen?

Aus der Verordnung ergeben sich speziellen Informationspflichten für den Online-Handel.

Insbesondere müssen im Shop bzw. Marktplatz zu den Produkten bestimmte Informationen gegeben werden: 

  • Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers (wenn der Hersteller oder die Herstellerin nicht in der EU ansässig ist, des in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteurs und zusätzlich die Herstelleranschrift)
  • Informationen zur Identifikation des Produktes, insbesondere einer Abbildung
  • Warnungen und Sicherheitshinweise, die auf dem Produkt anzubringen oder ihm beizufügen sind

Importeure sollten beachten, dass sie unter Umständen zum Hersteller im Sinne der Verordnung werden können. Grundsätzlich gilt dies, wenn man Waren unter der eigenen Marke außerhalb der EU herstellen lässt. 

Ist man lediglich Importeur, wird man nicht zum Hersteller, wenn man eine verantwortliche Person, einen sog. Verantwortlichen Wirtschaftsakteur benennt.

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Dr. Julian Oberndörfer
Abogado
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