Elvis Act
Tennessee erlässt Gesetz zum besseren Schutz von Künstlern gegen KI
Auch deutsche Politiker unterliegen immer wieder der Versuchung durch besondere Namensgebung einem Gesetz Bedeutung zu geben und in dessen Rückenwind selbst an Popularität zu gewinnen. Mit einem Augenzwinkern muss man sagen, dass man dem zum 02.07.2024 in Kraft tretende „ELVIS Act“ allerding zugestehen muss, dass dieser allein aufgrund der Namensfindung verdient, herausragende Bedeutung zu erlangen. Der Elvis Act ist allerdings inhaltlich ebenfalls von großer Bedeutung. Die Volle Bezeichnung des Gesetzes ist ‚Ensuring Likeness Voice and Image Security Act‘ kurz ELVIS Act.
Schutz der Musikindustrie und Künstler
Tennessee ist der Bundesstaat in den USA, indem das Gros der Musikindustrie und Künstler ansässig ist. Dies erklärt vielleicht, warum der Bundesstaat der erste ist, der ein solches Gesetz erlässt. Die Initiative „Human Artistry Campaign“ wünscht sich eine bundesweite Regelung. Dem Vernehmen nach wird in Washington an einer entsprechenden Regelung gearbeitet.
KI-Anwendungen sind schon heute in der Lage, Künstler, d.h. deren Stimmen, aber auch Bilder oder Videos „neu“ zu reproduzieren. Die Beatles haben es im letzten Jahr mit der Single „Now and Then“ genau dieses gemacht, und John Lennons Stimme „restauriert“. Genau dagegen wendet sich das Gesetz. Der Elvis-Act schützt schließlich das Urheberrecht auf die Einzigartigkeit der eigenen Stimme, des Gesichts und des Körpers.
In dieselbe Richtung zielt der offene Brief der Artist Rights Alliance (ARA). Viele bekannte Künstler fordern einen besseren Umgang mit künstlicher Intelligenz. Billie Eilish, Steve Wonder, Pearl Jam, Robert Smith und 200 weitere Artists haben diesen unterschrieben. Ausdrücklich fordert dieser ebenSchutz vor dem “Einsatz von KI zum Diebstahl der Stimmen und des Bildes professioneller Künstler, vor Verletzung der Rechte von Urhebern und der Zerstörung des Musik-Ökosystems”
Die Situation in Deutschland
In Deutschland sind diese Rechtsgüter grundsätzlich geschützt. Schon im Jahr 1999 stellte der BGH in seinem „Marlene-Dietrich-Urteil“ fest (Az. I ZR 49/97), dass die Stimme Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes nach Art I und II Abs 1 GG ist.
Gleiches gilt im Übrigen für das Recht am eigenen Bild.
Biometrische Daten sind darüber hinaus durch die DSGVO, als personenbezogene Daten durch den Datenschutz geschützt.
Die Diskussion um die Stimme von Scarlett Johansen und der von ChatGPT verwendeten KI Stimme zeigt, dass diese Frage hochaktuell ist. Es bleibt spannend zu sehen, welche Lösung am Ende gefunden werden, um einerseits Künstlerrechte und Persönlichkeitsrechte wirksam zu schützen und andererseits die Möglichkeiten von KI auszuschöpfen.
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