O’zapft is – aber nicht umsonst!
Warum das Oktoberfest jetzt Gebühren von Streamern verlangt
Worum geht es?
Das Münchner Oktoberfest hat 2025 erstmals klar geregelt, dass kommerzielle Inhalte – z. B. Livestreams, gesponserte Posts oder monetarisierte Vlogs – nur mit Lizenz und Drehgenehmigung erstellt werden dürfen. Wer das Gelände ohne vorherige Genehmigung für wirtschaftliche Inhalte nutzt, riskiert eine Gebühr.
Laut Pressestelle sind private Schnappschüsse oder rein private Posts nicht betroffen; die Gebühr greift erst, wenn kommerzieller Charakter erkennbar ist (vgl. stadt.muenchen.de, Pressestelle Oktoberfest).
Wie ist die Rechtslage?
Zwei zentrale Rechtsprinzipien prägen die Argumentation: Panoramafreiheit vs. Hausrecht / Veranstaltungsrecht.
Panoramafreiheit (§ 59 UrhG)
Sie erlaubt, dauerhaft im öffentlichen Raum befindliche Werke (z. B. Gebäude, Denkmäler) von öffentlichen Wegen aus zu filmen oder zu fotografieren und zu veröffentlichen. Aber: Sobald man sich in einem abgeschlossenen Veranstaltungsgelände mit Zutrittskontrolle befindet, endet dieser Schutz.
Hausrecht & Lizenzsystem der Münchner Stadt / Oktoberfest-Leitung
Die Stadt München betreibt das Oktoberfest als Sondernutzungsbereich, in dem das Hausrecht gilt. Gäste akzeptieren mit Betreten die Nutzungsbedingungen.
Wichtig: Die Pressestelle Oktoberfest nennt klar:
„Die Höhe der Lizenzgebühren wird im Einzelfall festgelegt und liegt in der Regel zwischen fünf und zehn Prozent der generierten Einnahmen. Hinweis: Falls die kommerzielle Nutzung nicht im Voraus angemeldet wird, kann die Gebühr aufgrund des zur Verfolgung erforderlichen Aufwands höher ausfallen.“ (Quelle: Stadt München, Pressestelle Oktoberfest)
Zur Presseberichterstattung: Der Fall von Cathy Hummels wurde mehrfach thematisiert — die Stadt begründete die Gebühr mit dem Schutz der Marke Oktoberfest und einer Ausweitung des sogenannten Markenprozesses (vgl. Focus.de, 2025).
Gibt es vergleichbare Fälle?
Ja — das Oktoberfest ist Teil eines Musters, bei dem Veranstalter und Betreiber kommerzielle Mediennutzung regulieren:
• Weihnachtsmärkte (z. B. München, Nürnberg): Kommerzielle Drehs / Mediennutzer müssen meist Genehmigung zahlen.
• Freizeitparks / Zoos: Private Inhalte meist erlaubt, kommerzielle Nutzungen genehmigungspflichtig.
• Sportveranstaltungen / Medienrechte: Sowohl Liveübertragungen als auch Ausschnitte sind streng reguliert.
• Schlösser & Museen: Selbst Außenaufnahmen von Gebäuden können lizenzpflichtig sein, wenn ein Betreiber oder Kulturerbeverwaltung Rechte geltend macht.
Wie ist es international?
Auch im Ausland ist das Vorgehen keineswegs selten — hier mit einem aktualisierten Abschnitt für die VAE:
🇫🇷 Frankreich:
Der Eiffelturm bei Nacht ist urheberrechtlich geschützt — kommerzielle Nutzung ohne Lizenz ist unzulässig.
🇬🇧 Großbritannien:
Sehenswürdigkeiten, Bahnhöfe etc. verlangen oft Lizenzen für kommerzielle Aufnahmen.
🇺🇸 USA:
In Städten wie New York regelt man kommerzielle Drehs über Film Permits und Versicherungen.
🇦🇪 Vereinigte Arabische Emirate (Dubai / Abu Dhabi):
Die VAE kennen keine Panoramafreiheit in westlichem Sinne. Das Federal Decree‑Law No. 38/2021 (Copyright & Neighboring Rights) schützt ausdrücklich architektonische Werke und sieht vor, dass Lizenzinhaber die wirtschaftliche Nutzung kontrollieren können. Eine eng begrenzte Ausnahme betrifft klassische Rundfunksendungen, nicht aber Social‑Media‑Formate. Architektur, die vor März 1993 fertiggestellt wurde, ist mangels damaligen Urheberrechtsschutzes frei verwendbar.
Influencer benötigen für bezahlte Inhalte oder Werbung in sozialen Medien eine Advertiser Permit / Lizenz beim UAE Media Council (NMC / UAE Media Council). Verstöße gegen Regelungen zu Urheberrecht, Datenschutz oder Medien können mit hohen Bußen belegt sein (z. B. 10.000–100.000 AED je nach Verstoß). Die VAE unterscheiden klar zwischen privater, nicht‑kommerzieller Nutzung und wirtschaftlicher Nutzung: Für Letztere ist eine Genehmigung zwingend erforderlich.
Damit lässt sich zeigen: Selbst Staaten mit stark kontrollierter Medienlandschaft verlangen aktiv Lizenzen und kontrollieren Nutzungsrechte — ein Vorgehen, das dem Prinzip des Hausrechts nahekommt.
Zusammenfassend:
Die Panoramafreiheit endet dort, wo das Hausrecht beginnt – und das Oktoberfest ist während der Veranstaltung rechtlich gesehen privat organisiertes Territorium. Dass München diese Rechte jetzt konsequent nutzt, mag für Streamer ungewohnt klingen, ist aber juristisch völlig legitim und wirtschaftlich nachvollziehbar.
Der Bierpreis mag streitbar sein – aber beim Filmen gilt: Ohne Lizenz kein Livestream.
Was sollte man als Creator oder Unternehmen tun?
- Analyse: Ist die Nutzung kommerziell? Sponsoring, Affiliate‑Links, Geldflüsse oder Werbeabsichten genügen oft.
- Frühzeitige Anmeldung & Lizenzanfrage: Für das Oktoberfest rechtzeitig bei der Pressestelle / Lizenzstelle. In den VAE: Antrag auf Advertiser Permit / mediale Lizenz einholen.
- AGBs, Nutzungsbedingungen & Verträge prüfen: Besonders bei Veranstaltern, Messegeländen oder Freizeitparks.
- Ausweichoptionen nutzen: Außenaufnahmen außerhalb des abgeschlossenen Geländes sind meist durch Panoramafreiheit gedeckt.
- Juristische Begleitung bei Unklarheiten:Besonders bei grenzüberschreitenden Projekten (z. B. deutsche Creator in VAE).
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