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19
August, 2024

Künstliche Intelligenz kann kein Erfinder sein.

Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet in Patentstreit

Nicht nur im Urheberrecht auch im Patentrecht stellt sich wiederholt die Frage, ob künstliche Intelligenz geistiger Schöpfer einer Erfindung sein kann.  Erfinder kann nur eine natürliche Person sein. Dies entspricht bisher der herrschenden Ansicht in der Literatur und wird auch durch entsprechende Entscheidungen des Europäischen Patentamtes sowie Gerichten im Vereinigten Königreich, den USA und Australien bestätigt.

Was ist konkret geschehen?

Bei der Patentanmeldung eines Lebensmittel- und Getränkehersteller wurde die KI DABUS“ (Device for the Autonomous Bootstrapping of Unified Sentience) als Erfinder benannt. Das Patentamt lehnte die Anmeldung mit dem Hinweis ab, dass nur eine natürliche Person sein könne. Ein maschinelles, aus Hard- und Software bestehendes System hingegen nicht – auch dann nicht, wenn es über Funktionen Künstlicher Intelligenz verfügt kann nicht Erfinder im Sinne des Paragrafen 37 Absatz 1 des Patentgesetzes (PatG) sein.

Hiergegen legte Stephan Thaler, US Forscher, der den Antrag für seine KI DABUS eingereicht hatte, Beschwerde beim Bundespatentgericht ein, die letztlich vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde.

In den Verfahren gegen das Patentamt stellte er verschiedene (Hilfs-)Anträge:

  • dass eine Benennung eines Erfinderbenennung nicht nötig ist
  • ihn als Erfinder zu benennen, jedoch die KI die Erfindung erschaffen hat
  • dass er als Anmelder die KI veranlasst habe, die Erfindung zu generieren

Dem letzten Antrag folgte das Bundespatentgericht, und trug Thaler als Erfinder ein. Der BGH ging in seinem Urteil hierauf im Einzelnen ein.

 

Wie Argumentiert der Bundesgerichtshof?

Der BGH verweist einerseits darauf, dass nur natürliche Personen Erfinder sein können. Dies entspräche auch ausländischen Regelungen und sei insofern Konsens.

Auch müsse der Erfinder benannt werden. Über den Vorgang des Erfindens hinaus wird hierdurch eine Rechtsbeziehung am Patent (Anmerkung: es handelt sich um ein höchstpersönliches aber übertragbares Recht) begründet. Letztlich ist ein individueller (menschlicher) Beitrag erforderlich, um ein Patent, bzw. das Recht an diesem zu begründen.

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Dr. Julian Oberndörfer
Rechtsanwalt
ELVIS AI ACT Urheberrecht KI Lizenzen ELVIS AI ACT Urheberrecht KI Lizenzen

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