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15.
November, 2024

GEMA vs ChatGPT
Die Klage der GEMA gegen OpenAI

Die GEMA hat als weltweit erste Verwertungsgesellschaft eine richtungsweisende Klage gegen OpenAI eingereicht, das Unternehmen hinter dem KI-gestützten Sprachmodell ChatGPT. Im Fokus steht die unlizenzierte Nutzung geschützter Songtexte aus dem Repertoire der rund 95.000 GEMA-Mitglieder, darunter namhafte Künstler wie Reinhard Mey und Kristina Bach. Die Kernfrage lautet, ob das Training und die Wiedergabe durch generative KI-Systeme eine urheberrechtlich relevante Nutzung darstellt. Die Klage setzt ein deutliches Signal: Urheberrechte müssen auch im Zeitalter der KI respektiert werden.

Was ist geschehen?

ChatGPT gibt auf Anfrage Songtexte wieder, die offenbar Teil des Trainingsmaterials der KI waren. OpenAI hat jedoch weder Lizenzen erworben noch die Urheber vergütet, wie es nach § 19a UrhG für die öffentliche Zugänglichmachung geschützter Werke erforderlich ist. Während andere Anbieter Lizenzzahlungen leisten, agiert OpenAI nach Ansicht der GEMA systematisch ohne die notwendige rechtliche Grundlage. Am Landgericht München wurde daher eine Klage eingereicht, um diese Praktiken zu unterbinden und ein Präzedenzurteil zu erzielen.

Wer ist die GEMA?

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine der größten Verwertungsgesellschaften weltweit. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, die Urheberrechte von Musikschaffenden zu verwalten und durchzusetzen. Sie vertritt rund 95.000 Mitglieder, darunter Komponistinnen, Textdichter und Musikverlage, sowie über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber aus aller Welt.

Die GEMA sorgt dafür, dass die kreativen Leistungen ihrer Mitglieder bei Aufführungen, Sendungen, Vervielfältigungen und neuerdings auch bei der Nutzung durch KI-Systeme vergütet werden. Dies geschieht über Lizenzmodelle, die die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke rechtlich absichern und eine faire Vergütung für die Kreativschaffenden sicherstellen. Mit der Einführung eines speziellen Lizenzmodells für generative KI hat die GEMA einen wichtigen Schritt gemacht, um auch in diesem Bereich die Rechte und Interessen ihrer Mitglieder zu wahren.

Ist die Nutzung durch Text- und Data-Mining gedeckt?

Nach § 44b UrhG erlaubt die Schranke des Text- und Data-Mining zwar das automatisierte Auswerten urheberrechtlich geschützter Inhalte zu Analysezwecken. Ob diese Regelung auch auf das Training generativer KI-Modelle anwendbar ist, bleibt umstritten. Aktuelle Gerichtsentscheidungen, wie vom LG Hamburg, legen nahe, dass dies grundsätzlich möglich ist – allerdings nur, wenn kein ausdrücklicher Nutzungsvorbehalt der Urheber besteht. Die GEMA hat solche Nutzungsvorbehalte für ihre Mitglieder klar kommuniziert, was eine entscheidende Rolle im Verfahren spielen könnte.

Wirtschaftliche Auswirkungen der Klage?

Die Klage hat weitreichende wirtschaftliche Implikationen sowohl für die KI-Branche als auch für die Kreativwirtschaft. OpenAI, mit jährlichen Umsätzen von über 2 Milliarden Dollar, könnte durch Lizenzzahlungen und mögliche Schadensersatzforderungen erheblich belastet werden. Gleichzeitig signalisiert die Klage, dass die Nutzung geschützter Inhalte ohne Vergütung für Urheber langfristig nicht tragbar ist.

Für die Musikindustrie bietet das Verfahren eine Chance, faire Beteiligungsmodelle für KI-Anwendungen zu etablieren. Die GEMA hat bereits ein Lizenzmodell entwickelt, das eine gerechte Vergütung von Musikschaffenden beim Training und der Generierung neuer KI-Inhalte sicherstellen soll. Damit könnten auch andere KI-Anbieter gezwungen werden, ähnliche Vereinbarungen zu treffen.

Die Klage der GEMA gegen OpenAI markiert einen Wendepunkt im Spannungsfeld zwischen technologischer Innovation und Urheberrechtsschutz. Während Gerichte klären müssen, ob die Schrankenregelungen des Urheberrechts greifen, zeigt die GEMA deutlich: Der kreative Input von Künstlern ist kein kostenloser Rohstoff für KI-Modelle. Die Entscheidung könnte nicht nur den Umgang mit generativer KI neu definieren, sondern auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die gesamte Kreativindustrie nachhaltig beeinflussen.

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Dr. Julian Oberndörfer
Rechtsanwalt
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