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13
Januar, 2025

Die Birkenstocksandale ist ein Kunstwerk – wie bewertet der BGH dies juristisch.

Die Birkenstocksandale ist ein Kunstwerk – wie bewertet der BGH dies juristisch.

Dass die Birkenstocksandalen etwas Besonderes ist, dürfte unstreitig sein.  Nun wählt das Unternehmen allerdings den Rechtsweg damit seine „Klassiker“ vom Bundesgerichtshof als Kunstwerk anerkannt werden. Hierbei geht es nicht um Eitelkeit, die juristische Einordnung hat handfeste wirtschaftliche Auswirkungen.

 

Warum wählt Birkenstock diesen Weg?

Birkenstock strebt einen Urheberrechtsschutz für seine Sandalen an, um das ikonische Design vor Nachahmungen zu schützen. Da das Unternehmen bisher keinen markenrechtlichen oder designrechtlichen Schutz beantragt hat, stellt das Urheberrecht die letzte Möglichkeit dar, langfristigen Schutz zu erreichen. Bisherige Versuche, den Schutz über das Wettbewerbsrecht oder Patentrecht zu sichern, waren erfolglos. Mit dem Urheberrecht könnte der Schutz der Modelle wie „Arizona“, „Madrid“, „Gizeh“ und „Boston“ bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers aufrechterhalten werden. Die Sandale, die sich vom Hausschuh zum Statussymbol entwickelt hat, soll so als Kunstwerk anerkannt werden.


Wie ist die rechtliche Situation?

Grundsätzlich ist ein urheberrechtlicher Schutz von Designobjekten möglich, wenn sie eine „persönliche geistige Schöpfung“ darstellen. Im Fall von Gebrauchsgegenständen wie Sandalen gelten jedoch erhöhte Anforderungen an die künstlerische Gestaltung. Ein formeller Eintrag in ein Register ist nicht erforderlich, jedoch muss der klagende Hersteller die Schutzwürdigkeit des Designs umfassend darlegen. Anders als das Designrecht, das in der Vergangenheit häufig für modische Objekte genutzt wurde, bietet das Urheberrecht einen deutlich umfassenderen und langfristigeren Schutz. In anderen Ländern, wie den Niederlanden oder Frankreich, wurden Schuhe und Sandalen bereits erfolgreich als Kunstwerke geschützt.


Wie haben Gerichte bisher entschieden?

Die Vorinstanzen zeigten unterschiedliche Auffassungen. Das Landgericht Köln erkannte die Birkenstock-Modelle als Werke der angewandten Kunst an und bejahte den Schutz. Das Oberlandesgericht Köln hingegen wies die Klage ab und argumentierte, dass die künstlerische Leistung der Sandalen nicht ausreiche. Das Gericht stellte fest, dass bei der angewandten Kunst der funktionale Aspekt dominiert und die gestalterische Freiheit nicht über technische Zwänge hinaus genutzt wurde. Der Bundesgerichtshof bestätigte vorläufig, dass das OLG die richtigen Maßstäbe angelegt habe, betonte jedoch, dass die Definition von Kunst nicht von wirtschaftlichen Zielen abhängig sein sollte.


Was wird der BGH machen?

Der Bundesgerichtshof tendiert zur Auffassung des Oberlandesgerichts Köln, dass die Sandalen keine ausreichende „Gestaltungshöhe“ aufweisen, um als Werke der angewandten Kunst geschützt zu werden. Die abschließende Entscheidung steht jedoch noch aus und wird für die kommenden Wochen erwartet. Sollte der BGH die Klage ablehnen, wäre der urheberrechtliche Schutz für die Birkenstock-Sandalen endgültig vom Tisch. Eine Anerkennung könnte hingegen weitreichende Folgen für den Schutz von Designobjekten und Modeartikeln in Deutschland haben. Sie würde die Tür für ähnliche Fälle öffnen und die Bedeutung des Urheberrechts in der Modeindustrie nachhaltig stärken.

Was bedeutet die Entscheidung für Birkenstock?

Sollte der Bundesgerichtshof (BGH) den Urheberrechtsschutz für die Birkenstock-Sandalen anerkennen, hätte dies weitreichende Konsequenzen für das Unternehmen. Ein solcher Schutz würde es Birkenstock ermöglichen, effektiver gegen Nachahmungen vorzugehen und die Exklusivität seiner Designs zu bewahren. Dies könnte die Marktposition stärken und den Wert der Marke weiter steigern. Zudem würde der urheberrechtliche Schutz bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Designers gelten, was einen langfristigen Vorteil darstellt.

Allerdings deutet die bisherige Einschätzung des BGH darauf hin, dass die erforderliche „Gestaltungshöhe“ für einen urheberrechtlichen Schutz möglicherweise nicht erreicht wird. Sollte der BGH die Klage abweisen, bliebe Birkenstock der Weg über das Designrecht oder andere Schutzmechanismen, um seine Produkte vor Nachahmungen zu schützen. Dies könnte jedoch mit kürzeren Schutzfristen und möglicherweise höheren Hürden verbunden sein.

Die Entscheidung des BGH wird daher nicht nur für Birkenstock, sondern auch für die gesamte Design- und Modebranche von Bedeutung sein, da sie Klarheit über die Anforderungen an den urheberrechtlichen Schutz von Gebrauchsgegenständen schaffen könnte.

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Dr. Julian Oberndörfer
Rechtsanwalt
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