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Conditions générales de vente

Allgemeine Mandatsbedingungen von

OC Legal Kanzlei Oberndörfer

(nachfolgend „Rechtsanwalt“)

I. Gebührenhinweis

Es wird gemäß § 49b BRAO darauf hingewiesen, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts, soweit keine wirksame Vergütungsvereinbarung gemäß §§ 3a ff. RVG getroffen wurde, nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) richtet.

Wird eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, gilt die jeweils anfallende gesetzliche Vergütung nach dem RVG als vereinbartes Mindesthonorar, soweit diese im Einzelfall höher ausfällt. Im Übrigen bleibt die vereinbarte Vergütung unberührt.

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass eine vereinbarte Vergütung auch im Obsiegensfall oder durch eine Rechtsschutzversicherung möglicherweise nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren erstattet wird.

In arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten besteht gemäß § 12a ArbGG in erster Instanz grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Kosten. Jede Partei trägt ihre Kosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst.

II. Gegenstand der Rechtsberatung und -vertretung

Die anwaltliche Beratung und Vertretung bezieht sich grundsätzlich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Eine steuerliche, betriebswirtschaftliche oder ausländisch-rechtliche Beratung ist nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich Gegenstand des Mandats ist. Steuerliche Auswirkungen rechtlicher Gestaltungen hat der Mandant erforderlichenfalls durch fachkundige Dritte prüfen zu lassen.

Der Rechtsanwalt ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats fachkundige Dritte, Korrespondenzanwälte oder externe Dienstleister hinzuzuziehen. Hierdurch entstehende zusätzliche, nicht nur unerhebliche Kosten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Mandanten.

III. Pflichten des Rechtsanwalts

1. Sorgfältige Mandatsführung

Der Rechtsanwalt führt das Mandat mit der Sorgfalt eines ordentlichen Rechtsanwalts und unterrichtet den Mandanten im Rahmen des erteilten Auftrags angemessen über den Fortgang und das Ergebnis seiner Tätigkeit.

2. Verschwiegenheit

Der Rechtsanwalt ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht umfasst sämtliche ihm im Rahmen des Mandats bekannt gewordenen Tatsachen und Informationen.

Auskünfte gegenüber Gerichten, Behörden oder sonstigen Dritten werden nur im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen oder nach entsprechender Entbindung von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht erteilt.

3. Verwahrung von Geldern

Für den Mandanten eingehende Gelder werden treuhänderisch verwahrt und unverzüglich an den Mandanten ausgekehrt, soweit keine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte bestehen.

4. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, des BDSG sowie der berufsrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Der Rechtsanwalt ist berechtigt, externe IT-Dienstleister und Auftragsverarbeiter einzusetzen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Kanzlei in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

IV. Haftung

Die Haftung des Rechtsanwalts für einfache Fahrlässigkeit wird gemäß § 52 BRAO auf 250.000,00 EUR je Versicherungsfall beschränkt.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für einfache Fahrlässigkeit gelten entsprechend für Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter, angestellter Rechtsanwälte, Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen des Rechtsanwalts.

Auf Wunsch des Mandanten kann auf dessen Kosten eine weitergehende Einzelhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

V. Obliegenheiten des Mandanten

1. Informationserteilung

Der Mandant wird den Rechtsanwalt über alle mit dem Mandat zusammenhängenden Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß informieren und sämtliche erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen.

Änderungen seiner Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.

Eigene Kontakte mit Gerichten, Behörden, Gegnern oder sonstigen Beteiligten sollen möglichst zuvor mit dem Rechtsanwalt abgestimmt werden.

2. Prüfung von Entwürfen

Der Mandant wird ihm vorab überlassene Entwürfe unverzüglich auf sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen und Änderungswünsche unverzüglich mitteilen.

3. Rechtsschutzversicherung

Soweit der Rechtsanwalt mit der Korrespondenz mit einer Rechtsschutzversicherung beauftragt wird, wird er insoweit von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden.

Für die Erteilung oder den Umfang des Versicherungsschutzes übernimmt der Rechtsanwalt keine Gewähr.

4. Elektronische Kommunikation

Der Mandant ist mit der Kommunikation per E-Mail einverstanden. Ihm ist bekannt, dass bei unverschlüsselter elektronischer Kommunikation Risiken hinsichtlich Vertraulichkeit und Integrität der Daten bestehen können.

5. Zahlungspflicht und Abtretung

Der Mandant ist verpflichtet, angeforderte Vorschüsse und fällige Vergütungen zu bezahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob Kostenerstattungsansprüche gegen Dritte bestehen.

Rechnungen des Rechtsanwalts sind mit Zugang beim Mandanten sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Der Mandant tritt Kostenerstattungsansprüche gegen Gegner, Rechtsschutzversicherungen oder sonstige Dritte in Höhe der jeweils offenen Vergütungsforderungen aus der betreffenden Angelegenheit an den Rechtsanwalt ab. Der Rechtsanwalt nimmt die Abtretung an.

6. Aktenaufbewahrung

Die Handakten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet, soweit der Mandant sie nicht zuvor anfordert und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

VI. Elektronische Aktenführung und technische Hilfsmittel

Der Rechtsanwalt ist berechtigt, Handakten ganz oder teilweise elektronisch zu führen.

Zur Mandatsbearbeitung dürfen Dokumentenmanagementsysteme, Cloudlösungen, Videokonferenzsysteme, externe IT-Dienstleister sowie KI-gestützte technische Hilfsmittel zur Recherche, Dokumentenanalyse, Strukturierung, Übersetzung und Texterstellung eingesetzt werden, soweit die gesetzlichen, datenschutzrechtlichen und berufsrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

Der Einsatz externer IT-Dienstleister, Cloudlösungen und KI-gestützter Anwendungen erfolgt unter Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheit und unter Einbindung geeigneter Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO.

Die rechtliche Prüfung und Verantwortung verbleiben ausschließlich beim Rechtsanwalt.

VII. Geldwäschegesetz

Soweit gesetzliche Identifizierungs- und Mitwirkungspflichten nach dem Geldwäschegesetz bestehen, wird der Mandant die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und unverzüglich zur Verfügung stellen.

Kommt der Mandant seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Rechtsanwalt berechtigt, die Bearbeitung des Mandats auszusetzen oder das Mandat nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften niederzulegen.

VIII. Geltung für künftige Mandate

Diese Mandatsbedingungen gelten auch für spätere Mandate, sofern bei Mandatserteilung auf ihre Geltung hingewiesen wird.

IX. Verbraucherstreitbeilegung

Der Rechtsanwalt ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

X. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Rechtsgültig ist ausschließlich die deutschsprachige Fassung dieser Mandatsbedingungen. Andere Sprachfassungen dienen lediglich Übersetzungszwecken.

Änderungen oder Ergänzungen des Mandatsvertrages sowie sonstige Individualvereinbarungen sollen aus Gründen der Rechtssicherheit möglichst in Textform dokumentiert werden.

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  • Maximillianstrasse 7B
  • 82319 Starnberg
  • T +49 8151 55 66 480
  • office@oc-legal.de

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