Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility EPR) in der EU - Petition von Ebay

23.04.2024

Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility EPR) in der EU –

Petition von Ebay

Eines unserer Hauptziele bei eBay ist die Unterstützung und Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die ihr Geschäft durch die Erschließung neuer Märkte in der EU und weltweit ausbauen möchten. Allerdings schaffen gesetzliche Regelungen manchmal auch Hindernisse für den internationalen Handel. Aktuell ist eine neue EU-Abfallrahmenrichtlinie in Vorbereitung, die kleine und mittlere Unternehmen dazu verpflichten würde, vor dem Verkauf in der EU eine Vielzahl komplexer Registrierungsverfahren zu durchlaufen. Diese neuen Regeln werden auch als erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) bezeichnet. (aus der Ebay Petition)

Hintergrund ist, dass auf der EU-Ebene aktuell eine Neufassung der Abfallrechts-Rahmenrichtlinie diskutiert wird.

Jedes Mitgliedsland der EU hat eigene Regel zur EPR. Händler müssen und sich für bestimmte Produktkategorien in das jeweilige nationale Register eintragen. Die regeln variieren von Markt zu Markt (Land zu Land) und können dabei erheblich abweichen. So sieht sich Frankreich beispielsweise als Vorreiter für Nachhaltigkeit in Sachen Mode. Eine Zerstörung unverkaufter Produkte ist dort verboten.

In Deutschland ist z.B. bereits heute eine Registrierung für Verpackungsmüll bei LUCID verpflichtend, der Verkauf von Elektrogeräten setzt ebenfalls eine Registrierung voraus. Ohne eine WEEE- Registrierungsnummer ist auch ein Verkauf über EBAY oder Amazon nicht möglich.

 

Was ändert sich konkret?

Die Registrierungspflichten sind für Händler für den Verkauf in den jeweiligen Märkten bereits heute zu beachten.

Die europäische Kommission plant die Richtlinie für das EU-Abfallrecht so abzuändern, dass die bisher geltenden Regelungen der erweiterten Produktverantwortung für alle Lieferländer gelten. Zukünftig muss die Verkaufsplattform die abfallrechtliche Registrierung des Verkäufers überprüfen bevor ein Verkauf in das EU-Ausland zugelassen wird.

Ein Verkäufer muss dann für das jeweilige EU-Lieferland nachweisen, dass die Abfallentsorgung, z.B. für Versandverpackungen im jeweiligen EU-Land gewährleistet ist. Bei einem EU-weiten Versand wären dies somit eine Anmeldung und eine Registrierung in allen 27 EU-Ländern.

 

Was steht in der Petition?

Ziel der EU ist es, den Verkauf innerhalb der EU so reibungslos und attraktiv wie möglich zu machen. Dies war ja im Übrigen auch die Absicht der Geoblocking Verordnung (EU) 2018/302, die ungerechtfertigte Diskriminierung von Verbrauchern beseitigen und den Binnenmarkt stärken sollte. Aktuell würden viele Shops vor einer Internationalisierung zurückschrecken.

Drei zentrale Forderung hat Ebay daher.

 

  • Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in der EU zur Einhaltung des Rechtsrahmens für die Abfallwirtschaft.
  • Einführung von Ausnahmeregelungen für Kleinstunternehmen und/oder De-minimis-Regelungen für bestimmte Produktabsatzmengen.
  • Erlaubnis für Online-Marktplätze, ihre Verkäufer zu unterstützen, indem klargestellt wird, dass sie keine „Produzenten“ sind

Ebay beabsichtigt die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die ihr Geschäft durch die Erschließung neuer Märkte in der EU und weltweit ausbauen möchten. Gleichzeitig sieht sich Ebay in der Verantwortung für Nachhaltigkeit indem es selbst durch diese Petition betragen möchte Abfall zu reduzieren.